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Endanwender-Lizenzvertrag

Dieser Endanwender-Lizenzvertrag („Vertrag”) stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen als natürlicher oder juristischer Person einerseits und der Raser Abwehr Ltd. und seinen verbundenen Unternehmen („RaserAbwehr”) andererseits dar.

LESEN SIE BITTE VOR DEM DOWNLOAD DER GESCHÜTZTEN SOFTWARE VON RASERABWEHR (die „SOFTWARE”), VOR DEM ERWERB EINES LIZENZSCHLÜSSELS FÜR DIE SOFTWARE ODER VOR DER BENUTZUNG DER SOFTWARE DIESE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH.

DIE SOFTWARE IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. FÜR DIE SOFTWARE WIRD IHNEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS EINE LIZENZ ERTEILT, SIE WIRD IHNEN JEDOCH NICHT VERKAUFT. DURCH DAS HERUNTERLADEN DER SOFTWARE ODER DIE ANNAHME EINES LIZENZSCHLÜSSELS FÜR DIE SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, IHN ANNEHMEN UND SEINE BESTIMMUNGEN ALS FÜR SIE BINDEND ANERKENNEN. SOLLTEN SIE NICHT GEWILLT SEIN, DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS ALS FÜR SICH BINDEND ZU BETRACHTEN, DANN KLICKEN SIE BITTE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „NICHT AKZEPTIEREN“ UNTEN, BEENDEN SIE DEN DOWNLOAD-VORGANG UND NEHMEN SIE VOM ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER VON IHRER BENUTZUNG ABSTAND. DIESER VERTRAG STELLT DIE GESAMTHEIT DER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN IHNEN UND RASERABWEHR BEZÜGLICH DER SOFTWARE DAR. ER ERSETZT ETWAIGE, DIE SOFTWARE BETREFFENDE FRÜHERE ANGEBOTE, ZUSAGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN IHNEN UND RASERABWEHR ODER EINEM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND TRITT AN DEREN STELLE.

1. Lizenz
  • •.1.1. Erteilung einer Lizenz. RaserAbwehr erteilt Ihnen hiermit eine einzelne, limitierte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz (Nutzungsrecht) zur Benutzung der Software ausschließlich in geschützter „Adobe Air Objectcode“-Form sowie zur Nutzung der der Software beiliegenden Benutzerhandbücher/videos („Dokumentation”) im Rahmen der Ermächtigung aus diesem Vertrag. Sie nehmen diese hiermit an. Für die Zwecke dieses Vertrags umfasst der Ausdruck „Software” sämtliche von RaserAbwehr vorgenommenen und den Endanwendern über die Internetseiten von RaserAbwehr zur Verfügung gestellten Aktualisierungen, Erweiterungen, Änderungen, Revisionen oder Einfügungen der Software oder der Dokumentation. Ungeachtet der vorhergehenden Bestimmung ist RaserAbwehr in keiner Weise zur Lieferung von Aktualisierungen, Erweiterungen, Änderungen, Revisionen oder Einfügungen der Software verpflichtet. 

  • •.1.2. Nutzungsumfang. Sie dürfen ein Exemplar der durch einen Lizenzschlüssel aktivierten Software auf einem einzelnen von Ihnen gemieteten, in Ihrem Eigentum befindlichen oder anderweitig durch Sie kontrollierten (virtuellen oder physischen) Server benutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzschlüssel für die Software haben, können Sie so viele Exemplare der Software anfertigen und benutzen, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Ausdruck „Benutzung” der Software das Laden der Software in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers. Die Software darf weder an eine größere Anzahl von Computern verteilt, noch auf einer größeren Anzahl benutzt werden, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Bei der Benutzung der Software oder ihrer Verteilung an mehrere Anwender haben Sie darauf zu achten, dass die Anzahl der Anwender die von Ihnen erworbene Anzahl von Lizenzschlüsseln nicht übersteigt, da Sie sonst diesen Vertrag verletzen. 

  • •.1.3. Kopien und Änderungen. Sie dürfen weder die Software, noch die Ihnen übergebenen Lizenzschlüssel rückwärtsentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig übersetzen. Auch dürfen Sie weder die Software noch Ihnen übergebene Lizenzschlüssel verändern oder anpassen. Sie dürfen von der Software, der Dokumentation und von den Ihnen übergebenen Lizenzschlüsseln je eine (1) Kopie ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke anfertigen. Alle diese Kopien der Software, der Dokumentation und der Lizenzschlüssel haben etwaige Urheberrechts- oder Schutzhinweise zu tragen, mit denen dieses Material versehen war, als Sie es zum ersten Mal erhielten. Soweit in diesem Absatz nicht anderweitig vorgesehen, dürfen weder von Ihnen noch von anderen unter Ihrer Aufsicht oder mit Ihrer Ermächtigung handelnden Personen Kopien der Software, der Dokumentation, der Lizenzschlüssel oder von Teilen derselben angefertigt werden. 

  • •.1.4. Übertragung von Rechten. Sie dürfen die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte an der Software, der Dokumentation oder der Lizenzschlüssel nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens RaserAbwehr in Unterlizenz an Dritte vergeben, vermieten, verleasen oder verleihen. 

2. Gewerbliche Schutzrechte und Vertraulichkeit
  • •.2.1. Nutzungserfassung, Lizenzverstöße und Rechtsbehelfe. RaserAbwehr behält sich das Recht vor, Daten über die Benutzung des Schlüssels, insbesondere Lizenzschlüsselnummern, Rechner-IP-Adressen,  und andere als relevant erachtete Angaben und Daten zu erfassen, mit denen sichergestellt werden kann, dass Produkte den Bedingungen dieses Endanwender-Lizenzvertrags entsprechend benutzt werden. RaserAbwehr untersagt ausdrücklich die gleichzeitige Mehrfachinstallation lizenzierter Produkte und Überschreitung der maximalen Rechner-Anzahl ohne vorherige schriftliche Einwilligung seitens RaserAbwehr. Jede unbefugte Benutzung wird von RaserAbwehr als Verletzung des Endanwender-Lizenzvertrags angesehen. RaserAbwehr behält sich das Recht vor, Verletzungen wie die unbefugte Nutzung von Lizenzschlüsseln unmittelbar bei Feststellung durch Belastung der für den ursprünglichen getätigten Einkauf verwendeten Kreditkarte/Zahlugnsmittel mit dem jeweils geltenden Listenpreis oder durch andere erforderliche Mittel zu beheben. Sie akzeptieren dies hiermit und sagen zu, die Übertragung der für die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten nicht elektronisch oder anderweitig zu blockieren. Eine Blockierung der für die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten gilt als Verletzung dieses Vertrags und mündet in dessen fristloser Kündigung nach Abs. 4. 

  • •.2.2. Automatische Aktualisierung und Ablauf der Lizenz. Ihre Lizenz ist möglicherweise mit einem Ablaufdatum versehen, das zum Erlöschen der Lizenz führen kann. Bei permanenten (nicht gemieteten) Lizenzschlüsseln aktualisiert sich die Lizenz automatisch, es sei denn, RaserAbwehr stellt fest, dass eine Lizenz unter Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags genutzt wird. Falls Ihr Lizenzschlüssel gestohlen wird oder Sie eine missbräuchliche oder widerrechtliche Verwendung Ihrer Lizenz außerhalb Ihrer Kontrolle vermuten, haben Sie RaserAbwehr davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es wird dann an Sie eine Ersatzlizenz ausgestellt; die fragwürdige Lizenz wird terminiert. Bei gemieteten Lizenzen müssen Ihre monatlichen Zahlungen für den einzelnen Monat vor dem Ablaufdatum bei RaserAbwehr eingegangen sein, damit die Aktualisierungen der Lizenz durchgeführt werden können. Um dies zu vereinfachen, sieht RaserAbwehr Warnmeldungen über den Ablauf der Lizenzen in der Produktschnittstelle vor, sofern sich Probleme ergeben sollten, die schließlich zu einem Erlöschen der Produktlizenz führen würden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich bezüglich eines Ihrer Überzeugung nach unangebrachten potenziellen Erlöschens an RaserAbwehr zu wenden. RaserAbwehr haftet nicht für Schäden oder Kosten, die Ihnen in Verbindung mit dem Ablauf von Lizenzen entstehen. 

  • •.2.3. Schutzrechte an Software und Marken. Sie erkennen an und bestätigen, dass die Software und Dokumentation von RaserAbwehr eigenentwickelt wurden und durch das Urheberrecht von Deutschland sowie durch internationale Verträge geschützt sind. Was Ihr Verhältnis zu RaserAbwehr betrifft, bestätigen Sie außerdem, dass RaserAbwehr jetzt und weiterhin Inhaberin sämtlicher Rechte an der Software und der Dokumentation ist und bleibt, insbesondere an den mit diesen verbundenen geistigen Eigentumsrechten im Rahmen von Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- oder Markengesetzen. Durch diesen Vertrag wird Ihnen keine Inhaberschaft an der Software oder der Dokumentation sondern lediglich ein eingeschränktes, den Bedingungen dieses Vertrags entsprechend widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt. Alle von RaserAbwehr in Verbindung mit der Software oder mit den von RaserAbwehr erbrachten Dienstleistungen verwendeten Handels- oder Dienstleistungsmarken sind Eigentum von RaserAbwehr. Durch diesen Vertrag werden Ihnen keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an diesen Marken übertragen, auch dürfen Sie keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an Marken, Wörtern oder Entwürfen geltend machen, die diesen Marken gleichen oder täuschend ähnlich sind. 

  • •.2.4. Vertraulichkeit. Sie dürfen nur bevollmächtigten Anwendern, die im Besitz rechtmäßig erhaltener Lizenzschlüssel sind, die Nutzung der Software oder Einsicht in die Dokumentation gewähren. Soweit durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich ermächtigt, dürfen Sie Dritten weder die Software, noch die Dokumentation oder einen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen. Sie werden nach besten Kräften bemüht sein, mit RaserAbwehr bei der Feststellung und Verhinderung unbefugter Benutzung, der Anfertigung von Kopien oder Preisgabe der Software, der Dokumentation oder von Teilen derselben zusammenzuarbeiten und RaserAbwehr dabei zu unterstützen. 

3. LizenzgebührenDiese Software steht Ihnen nach Erhalt eines oder mehrerer Lizenzschlüssel zur Benutzung zur Verfügung. Nach Annahme dieses Vertrags können Sie durch Zahlung der erforderlichen Lizenzgebühren unter Zuhilfenahme des auf der Website von RaserAbwehr dargestellten Verfahrens einen oder mehrere Lizenzschlüssel anfordern. Die von Ihnen gezahlten Lizenzgebühren verstehen sich als Gegenleistung für die im Rahmen dieses Vertrags erteilte Lizenz. Lizenzgebühren werden von RaserAbwehr nicht zurückerstattet. Mit der Annahme dieses Vertrags erkennen Sie in vollem Umfang an, dass Ihnen nach erfolgter Zahlung der Lizenzgebühr kein Regress zur Rückerstattung irgendeines Anteils an diesen Gebühren zusteht.

4. Laufzeit und KündigungDieser Vertrag ist nach der Annahme durch Sie oder nach dem Herunterladen der Software, dem Zugriff auf diese und nach ihrer Benutzung durch Sie als ausdrücklich angenommen zu werten. Der Vertrag behält seine Wirksamkeit, solange Sie im Besitz eines gültigen Lizenzschlüssels sind oder der Vertrag gekündigt wird, was ebenfalls zum sofortigen Erlöschen Ihres Nutzungsrechts führt. Ungeachtet aller anderen Rechte endet dieser Vertrag automatisch in jenen Fällen, in denen Sie die in diesem Dokument beschriebenen Einschränkungen oder anderen Vorgaben nicht einhalten. Falls Sie die Software mieten, jedoch die entsprechenden Lizenzgebühren nicht bezahlen, ist RaserAbwehr berechtigt, die Ihnen überlassene Lizenz abzuschalten. Sie können diesen Lizenzvertrag jederzeit wie folgt kündigen: (i) durch schriftliche Mitteilung Ihrer Entscheidung zur Kündigung des Vertrags an RaserAbwehr und (ii) entweder durch Rückgabe der Software, Dokumentation sowie sämtlicher Kopien derselben und aller erhaltenen Lizenzschlüssel an RaserAbwehr oder durch Vernichtung dieses gesamten Materials und Erbringung eines schriftlichen Nachweises dieser Vernichtung an RaserAbwehr. Bei Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags durch Sie kann RaserAbwehr diesen Lizenzvertrag durch schriftliche Mitteilung Ihrer Verletzung und der Entscheidung von RaserAbwehr zur Beendigung dieses Vertrags kündigen. Sie sagen zu, nach Kündigung dieses Vertrags durch RaserAbwehr entweder Software, Dokumentation, alle Kopien derselben und sämtliche erhaltenen Lizenzschlüssel an RaserAbwehr zurückzureichen oder das gesamte Material zu vernichten und RaserAbwehr einen schriftlichen Nachweis dieser Vernichtung zu erbringen.

5. Rechtsbehelfe, Haftungsfreistellung
  • •.5.1. Wenn Sie Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung oder Piraterie der Software erhalten oder wenn gegen Sie in Verbindung mit Ihrer Benutzung der Software von einer anderen Partei als RaserAbwehr eine Verletzungs- oder Piraterieklage erhoben wird, haben Sie RaserAbwehr von der Verletzung, Piraterie oder Klage unverzüglich zu informieren. RaserAbwehr wird nach alleinigem Ermessen entscheiden, ob und welche Maßnahme das Unternehmen bezüglich des Vorgenannten unternehmen wird; auch wird RaserAbwehr die Abwehr und die Kosten eines solchen Verfahrens übernehmen (ausgenommen in jenem Umfang, in welchem dieser Streitfall oder diese Kosten durch etwaige(s) Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Veränderung der Software Ihrerseits verursacht wurden). Sollte ein zuständiges Gericht feststellen, dass die den Bestimmungen dieses Vertrags gemäße Benutzung der Software Rechte Dritter verletzt, besteht Ihr alleiniger Rechtsbehelf darin, dass RaserAbwehr nach eigener Wahl (i) Ihnen das Recht zur Benutzung der Software verschafft oder (ii) die Software dergestalt abändert, dass keine Verletzung mehr besteht. 

  • •.5.2. Sie werden RaserAbwehr, deren Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sowie sämtliche leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter derselben von allen Kompensationsansprüchen, Verfahren, Haftungsgründen, Verlusten, Schadensersatzforderungen, Gerichtsbeschlüssen, Auferlegung von Kosten, Auslagen, insbesondere von angemessenen Rechtsanwaltskosten (gemeinschaftlich „Kompensationsansprüchen”), welche aus der Benutzung der Software durch Sie, durch eine mit Ihnen verwandte Partei oder durch eine mit Ihrer Vollmacht handelnde Partei in einer im Rahmen dieses Vertrags nicht ausdrücklich genehmigten Art und Weise entstehen, auf eigene Kosten freistellen und schadlos halten. 

6. HaftungsausschlussDIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR” LIZENZIERT; RASERABWEHR SCHLIESST SÄMTLICHE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IN DEM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN UMFANG AUS. OHNE DAS VORHERGEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT RASERABWEHR AUSDRÜCKLICH JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI ABLÄUFT. SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, MIT DER DAS BEABSICHTIGTE ERGEBNIS ERREICHT WERDEN SOLL, SOWIE FÜR DIE DURCH IHRE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. SIE ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE.

7. HaftungsbeschränkungDIE GESAMTHAFTUNG SEITENS RASERABWEHR IHNEN ODER EINER MIT IHNEN VERWANDTEN PARTEI GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN WELCHE AUS KLAGEN, FORDERUNGEN ODER VERFAHREN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHEN, INSBESONDERE DIE HAFTUNGSFREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN VON RASERABWEHR BEZÜGLICH DES GEISTIGEN EIGENTUMS, BESCHRÄNKT SICH AUF DIE HÖHE DER VON IHNEN AN RASERABWEHR IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN, WOBEI DIESE HAFTUNG IN IHRER GESAMTHÖHE FÜR ALLE EINGETRETENEN HAFTUNGSFÄLLE DEN BETRAG VON EUR 1000 IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE VERFAHRENS- ODER ANSPRUCHSURSACHEN IN IHRER GESAMTSUMME, INSBESONDERE BEI VERTRAGSVERLETZUNG, GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG, HAFTUNGSFREISTELLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNG UND BEI ANDEREN DELIKTEN. IN KEINEM FALL HAFTET RASERABWEHR IHNEN ODER EINER MIT IHNEN VERWANDTEN PARTEI FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, MANGELFOLGESCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, ERWEITERTEN SCHADENERSATZ, STRAFSCHADENERSATZ, STRAFEN ODER ENTGANGENE GEWINNE, SELBST WENN RASERABWEHR AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

8. Allgemeine Bestimmungen
  • •.8.1. Geltendes Recht und Wahl des Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen, und ist diesem entsprechend auszulegen. In Verbindung mit diesem Vertrag entstehende Ansprüche oder Streitfälle sind den in Baden Württemberg gelegenen, bundesstaatlichen Gerichten oder Bundesgerichten zu entscheiden. In dem vom Gesetz zulässigen Höchstumfang stimmen Sie hiermit der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf die Einrede der sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser Gerichte. 

  • •.8.2. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags von einer gerichtlichen Instanz oder Verwaltungsinstanz in einer bestimmten Situation als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt, dann berührt eine solche Erklärung die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen in keiner Weise. Die Parteien sind sich darüber einig, eine beanstandete Bedingung oder Bestimmung derart auszulegen, dass sie der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und im Einklang mit dem anwendbaren Gesetz steht. 

  • •.8.3. Überdauern des Vertrags. Die §§ 2, 5, 6, 7 und 8 dieses Vertrags sowie sämtliche Absätze derselben überdauern die Kündigung dieses Vertrags unabhängig vom Kündigungsgrund und bleiben auf unbestimmte Zeit gültig und bindend. 

  • •.8.4. Überschriften. Die Überschriften der Paragraphen und Absätze in diesem Vertrag dienen lediglich Verweiszwecken und haben keine Wirkung auf Bedeutung oder Auslegung dieses Vertrags. 

  • •.8.5. Verzichtsklausel. Unterlässt eine Partei die Durchsetzung von im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechten oder die Durchführung von Maßnahmen gegen die andere Partei im Falle einer Vertragsverletzung, dann darf dies nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder auf spätere Maßnahmen im Falle zukünftiger Verletzungen betrachtet werden. 

  • •.8.6. Änderungen. RaserAbwehr behält sich das Recht vor, diesen Vertrag gelegentlich nach ausschließlich eigenem Ermessen zu ändern/zu ergänzen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der jeweils aktuellen Version dieses Vertrags ist die unter www.RaserAbwehr.de veröffentlichte Version maßgeblich. Falls Sie an diesem Vertrag vorgenommene Änderungen/Ergänzungen nicht annehmen, wird diese Lizenz nach Abs. 4 unverzüglich gekündigt. 

  • •.8.7. Steuern. Neben den vertraglich verlangten Lizenzgebühren zahlen Sie sämtliche einschlägigen nationalen, bundesstaatlichen oder lokalen Umsatz-, Verbrauchs-, Übertragungs- oder sonstigen Steuern und Abgaben, ungeachtet ihrer Bezeichnung, die aufgrund der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen auferlegt werden oder anfallen, ausgenommen Ertragsteuern auf den Gewinn von RaserAbwehr. Sie erstatten RaserAbwehr die Beträge aller dieser Steuern oder Abgaben, die RaserAbwehr aufgrund dieser Transaktion direkt entstanden sind oder entstehen oder von RaserAbwehr bezahlt wurden oder werden.

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